Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrgemeinde, noch vor dem Pfarrgemeinderat.

Zu den Aufgaben gehören die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes, sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, z. B. in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils vier Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.

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